Kosten
Psychotherapie (Einzel)
Eine Einheit umfasst 50min und wird mit € 160,- honoriert. Beim Erstgespräch ist dieser Betrag in bar zu entrichten. Später kann nach Vereinbarung auf Überweisung als Zahlungsmethode umgestellt werden. Bei Bedarf und entsprechender Indikation biete ich auch Doppeleinheiten zu 100min an, die mit € 320,- honoriert werden. Psychotherapie unterliegt als Krankenbehandlung der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.“
Paartherapie
Eine Einheit umfasst 90min und wird mit € 380,- honoriert.
Coaching
Das Coachinghonorar für Einzelpersonen und Gruppen variiert abhängig von Setting und vereinbarter Zielsetting.
Gerne kläre ich mit Ihnen in einem telefonischen Informationsgespräch Ihre Anliegen und die Rahmenbedingungen, um Ihnen ein konkretes Angebot zu erstellen.
Supervision
Eine Supervisionseinheit umfasst 50min und wird mit € 160,- honoriert und unterliegt der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
Hausbesuche
Für Hausbesuche verrechne ich zusätzlich zum regulären Stundenhonorar eine Anfahrtspauschale, welche sich nach der Anfahrtszeit richtet. Gerne kläre ich diese mit Ihnen bei Kontaktaufnahme und Vereinbarung des Erstgesprächstermins.
Kostenrückerstattung
Die ÖGK refundiert derzeit € 33,70 pro Einheit, die SVS € 45,-, die BVAEB € 47,60 und im Falle einer privaten Zusatzversicherung bieten viele Anbieter eine komplette Deckung von psychologisch-psychotherapeutischen Leistungen an.
Frequenz
Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell und hängt von der Komplexität der Problemstellung, der Intensität des psychischen Leidensdrucks und Ihrer Veränderungsmotivation ab. In der Regel findet Psychotherapie in wöchentlichen Sitzungen statt. Eine Erhöhung der Terminfrequenz ist in akuten Krisen und nach Absprache möglich.
Absageregelung
Im Falle einer Absage bitte ich Sie dies spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu tun, da ich ansonsten das volle Honorar in Rechnung stellen muss. Im Falle einer Erkrankung besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Stunde online abzuhalten.
Sprachen
Mein gesamtes Angebot biete ich auch englischer Sprache an.
I also provide all my services in english language.
Verschwiegenheit
§ 15 Psychotherapiegesetz (PthG) lautet: „Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“ Die Psychotherapie weist die strengste Verschwiegenheitsregelung aller Gesundheitsberufe in Österreich auf.